Schmerzfrei
– von Lachgas bis Narkose. Wir helfen Ihnen bei der Entspannung.
Anästhesie und Narkose bei zahnärztlichen oder ärztlichen Eingriffen
Bei uns bringen unsere kleinen und großen Patienten die benötigte Behandlung im Schlaf hinter sich. Angst vor dem zahnärztlichen Eingriff, langwierige Gebisssanierungen oder Operationen stellen einen guten Grund für eine Behandlung unter Vollnarkose dar.
Ein externes, kompetentes Anästhesieteam sorgt dafür, dass unserer Patienten vor, während und nach der Behandlung optimal betreut werden.
Vollnarkose
Vollnarkose, auch ITN (Intubationsnarkose) genannt, findet ihren Einsatz in der Regel bei längeren Operationen oder in der Kinderbehandlung. Egal ob für mehrere Stunden oder nur kleine Eingriffe – unser Narkoseteam verbindet hierbei langjährige Erfahrung mit modernster Medizintechnik.
Lachgassedierung
Für Kinder, aber auch für ältere und ängstliche Patienten stellt die Lachgassedierung eine schöne und sichere Lösung dar. Vorteile wie Verringerung des Würgereizes und eine reduzierte Schmerzwahrnehmung machen die Lachgassedierung effizient.
Narkose
Bei einer Narkose verabreicht ein Facharzt für Anästhesie die Narkosemedikamente und überwacht die Stabilität der Kreislauffunktionen (Herzschlag, Blutdruck). Die über eine Infusionsleitung direkt ins Blut gegebenen Narkosemedikamente machen den Patienten völlig bewusstlos und schmerzfrei, unterdrücken aber auch die ausreichende Eigenatmung des Patienten. Sofern eine Beatmung des Patienten erforderlich ist, weil der Patient wegen der Medikamentenwirkung nicht selbst atmet, sichert der Narkosearzt die Atemwege mit Kehlkopfmaske oder Endotrachealtubus (Atemschlauch) und überwacht die Sauerstoffversorgung des Körpers. Der Patient ist bei der Narkose tief bewusstlos, verspürt keinen Schmerz und wacht nach Ende der Zufuhr der Narkosemittel mit einem Gefühl von Benommenheit wieder auf. Nach dem Aufwachen ist eine Erholungsphase notwendig, in der die Schmerzkontrolle überprüft wird und das Wiederherstellen der Fitness für den Heimweg abgewartet werden muss. Auch in dieser Erholungsphase ist die Überwachung der Stabilität der Kreislauffunktionen und der eigenen Atmung beim Patienten zu gewährleisten. Der Patient muss nach einer Narkose von einer Begleitperson nach Hause begleitet werden und darf nicht selbst ein Kraftfahrzeug führen.